Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normiert.
Es regelt die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Familie und der Verwandtschaft. Das gilt insbesondere für
Personen, die durch eine Ehe oder innerhalb einer Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Zum Familienrecht
gehören auch alle Vorschriften, die beispielsweise Vertretungsfunktionen wie die Betreuung oder Pflegschaft regeln.
Im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen im Familienrecht stehen vor allem Ehescheidungen und hier insbesondere
Vermögensauseinander-
setzungen der Parteien über den ehelichen Hausrat, die Zuweisung der Ehewohnung oder einen
anstehenden Hausverkauf. Zu den Ehescheidungsfolgenvereinbarungen gehören auch Vereinbarungen der Parteien über
einen Zugewinnausgleich oder das Unterhaltsrecht.