Familienrecht

Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normiert. Es regelt die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Familie und der Verwandtschaft. Das gilt insbesondere für Personen, die durch eine Ehe oder innerhalb einer Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Zum Familienrecht gehören auch alle Vorschriften, die beispielsweise Vertretungsfunktionen wie die Betreuung oder Pflegschaft regeln. Im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen im Familienrecht stehen vor allem Ehescheidungen und hier insbesondere Vermögensauseinander-
setzungen der Parteien über den ehelichen Hausrat, die Zuweisung der Ehewohnung oder einen anstehenden Hausverkauf. Zu den Ehescheidungsfolgenvereinbarungen gehören auch Vereinbarungen der Parteien über einen Zugewinnausgleich oder das Unterhaltsrecht.

 
Sylvia Reuter-Ahrend
Klaus Ahrend
Goethestraße 4